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AGB Änderung

Vorher:

13.   Informationsträger
Informationsträger Print (Katalog): Der Pflichteintrag für jeden Aussteller wird mit den Standkosten in Rechnung gestellt. Bestellscheine für Werbeanzeigen im Informationsträger gehen gesondert zu. Bei Nichterscheinen des Werbeträgers kann der Aussteller daraus keine Regressansprüche herstellen.
Informationsträger Multimedia-Bereich (Internet): Der Pflichteintrag auf der Messe-Homepage ist für jeden Aussteller verbindlich und wird mit den Standkosten in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung bei der DG wird der Eintrag im Internet veröffentlicht. Bestellscheine für Zusatzleistungen (z.B. Verlinkungen) gehen gesondert zu. Bei Nichterscheinen oder technischen Problemen des Werbeträgers kann der Aussteller daraus keine Regressansprüche herleiten.


Nachher:

13.   Ausstellerverzeichnis
Der Pflichteintrag auf der Messe-Homepage ist für jeden Aussteller verbindlich und wird zusammen mit den Standkosten in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Zahlung bei der DG wird der Eintrag im Internet veröffentlicht. Bestellscheine für Zusatzleistungen (z.B. Verlinkungen oder andere Werbemaßnahmen) gehen gesondert zu.
Bei Nichterscheinen oder technischen Problemen des Ausstellerverzeichnisses kann der Aussteller daraus keine Regressansprüche herleiten.